Allgemeine Teilnahmebedingungen
Mit der Buchung einer Tour oder eines Kurses erkennen Sie folgende Bedingungen an, die Teil des darüber mit uns geschlossenen Vertrages werden:
1) Vertragsabschluss
Mit Absenden des Buchungsformulars oder einer Anmeldung über andere Kanäle bieten Sie JUNA Kanu (Inh. Julius Schosser, im Folgenden JUNA Kanu genannt) den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über eine Kanutour oder einen Kanukurs verbindlich an. Melden Sie mehrere Teilnehmer an, haften Sie für deren Verpflichtungen aus dem Vertrag mit. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Anmeldung schriftlich (per Email) bestätigen.
2) Umfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des Angebots auf unserer Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Es bleibt den Tourenführern vorbehalten, die angegebenen Touren und Kurse nach dem Kenntnisstand der Teilnehmenden oder wegen unvorhersehbarer Umstände abzuändern. Die An- und Abreise zum Ort der Tour/des Kurses ist niemals Teil des Vertrages und muss immer von den Teilnehmenden selbst organisiert werden. Dies gilt auch wenn Fahrgemeinschaften durch unsere Vermittlung zustande kommen.
3) Preis und Bezahlung
Der angegebene Preis gilt für eine Person. Umsatzsteuer wird nach § 19 Abs. 1 UstG nicht ausgewiesen. Bei der Buchung ist sofort eine Anzahlung in Höhe von 100€ pro Person zu leisten, der Gesamtbetrag ist bis spätestens 2 Wochen (14 Kalendertage) vor Beginn der Tour oder des Kurses zu bezahlen. Findet die Buchung weniger als 2 Wochen vor Beginn statt ist sofort der Gesamtbetrag zu bezahlen.
Die Bezahlung kann per Banküberweisung oder über auf unserer Website angebotene Zahlungsmöglichkeiten erfolgen.
4) Rücktritt
Sie können jederzeit vor der Tour/dem Kurs vom Vertrag zurücktreten, müssen dies aber schnellstmöglich per Email an kontakt@junakanu.de schriftlich erklären.
- Bis 10 Wochen vor der Tour erhalten Sie alle bereits gezahlten Beträge zurück.
- Erfolgt der Rücktritt zwischen 10 und 2 Wochen vor Beginn der Tour/des Kurses behalten wir die Anzahlung in Höhe von 100€ ein, eventuell schon bezahlte Beträge darüber hinaus werden zurück erstattet.
- Erfolgt der Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Beginn der Tour/des Kurses so ist der Gesamtpreis trotzdem zu bezahlen.
Dies gilt nicht wenn Sie im Falle eines Rücktritts eine Ersatzperson benennen, die an Ihrer Stelle in den Vertrag tritt.
5) Rücktritt seitens des Veranstalters
JUNA Kanu behält sich das Recht vor, Touren oder Kurse spätestens 1 Woche vor Beginn abzusagen, wenn weniger als 2 Buchungen eingegangen sind oder andere Gründe die Durchführbarkeit der Tour oder des Kurses unmöglich machen. Der Gesamtpreis wird in diesem Fall komplett zurück erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Sollten Sie gegen sicherheitsrelevante Anweisungen unsererseits verstoßen, sind wir dazu berechtigt, Sie von der Tour/dem Kurs auszuschließen. Die Entscheidung darüber obliegt alleine der Person, die die jeweilige Tour als verantwortliche Person führt. Eine Erstattung des Preises ist in diesem Fall nicht möglich.
6) Krankheit/körperliche Voraussetzungen
Für alle unsere Touren und Kurse ist es zwingend notwendig, dass Sie schwimmen können. Mit der Anmeldung bestätigen Sie dies. Außerdem ist es ihre Pflicht, uns unaufgefordert mitzuteilen, wenn sie zum Zeitpunkt der Tour/des Kurses erkrankt sind und dies Ihre Leistungsfähigkeit mindert. Darüber hinaus bitten wir Sie uns mitzuteilen, wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen müssen oder z.B. Allergien haben. Selbstverständlich behandeln wir diese Information vertraulich.
7) Haftung
JUNA Kanu haftet nur im Rahmen unserer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von JUNA Kanu oder einer der mit der Leitung der Tour anvertrauten Personen zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen unternehmen die Teilnehmenden die Touren auf eigene Gefahr. Kanusport ist mit einem gewissen Verletzungsrisiko verbunden, obwohl wir unsere Touren und Kurse sehr sorgfältig planen können und alle gängigen Sicherheitsregeln befolgen können wir ein Restrisiko nicht ausschließen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Unfallversicherung.
Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Tour oder ein Kurs aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann.
Für Schäden an überlassener Ausrüstung haften die Teilnehmenden, wenn der Schaden durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist, bis zum Neuanschaffungswert, ansonsten nach der gesetzlichen Haftpflicht.
8) Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. An Stelle der ungültigen Regelung soll das treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.